Ton Licht PA-Sets Karaoke Referenzen Galerie Kontakt Links
Startseite

Startseite


Ton Licht PA-Sets Karaoke Referenzen Galerie Kontakt Links

impressum sitemap AMB

AMB

Allgemeine Mietbedingungen

Stand: 01.06.2007

§1 Allgemeines
Vermietungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Mietbedingungen sowie dem Mietvertrag.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit widersprochen. Es gilt immer die neueste Fassung dieser AMB.

§2 Mietgegenstand
Es sind nur Geräte Mietgegenstand. Für sämtliche urheberrechtliche Genehmigungen (z.B. GEMA), Frequenzzuteilungen sowie sonstige inhaltliche erforderliche Bewilligungen, hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.

§3 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis versteht sich ab Standort 49716 Meppen. Der Mietpreis enthält, soweit nicht gesondert berechnet, den Auf und Abbau. Kosten für Hin- und Rücktransport werden ab 10 km mit 50 Cent pro Kilometer berechnet. Die Betreuung der Geräte geht zu Lasten des Mieters und wird ebenfalls gesondert berechnet. Nach Abbau sind der Mietpreis und eventuell weitere entstandene Kosten in bar zu entrichten.

§4 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig und fachgerecht zu behandeln und zu lagern. Er hat sich bei Übergabe am Auslieferungsort von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör zu überzeugen. Macht er von diesem Recht kein Gebrauch, so erkennt er den ordnungsgemäßen Zustand an; bestätigt wird dies durch seine Unterschrift im Mietvertrag. Das Öffnen der Geräte, das Unkenntlichmachen von Seriennummern sowie die Entnahme der Geräte aus den Racks ist untersagt.

§5 Haftung
Für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer an der Mietsache entstehen und über die normale Abnutzung hinausgehen, ungeachtet, ob ihn dabei ein Verschulden trifft oder nicht, wie bspw. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, unbefugtes Hantieren und Manipulation am Gerät, fehlerhafte Stromversorgung, unsachgemäße Handhabung oder unsachgemäßer Einsatz, auch für zufälligen Untergang, Brand- und Wasserschäden, haftet der Mieter uneingeschränkt.

Leichte und grobe Fahrlässigkeit sind hierbei ausdrücklich eingeschlossen. Vermietete Ware, die während der Mietzeit verloren geht, wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Für eine Versicherung der Mietsache ist der Mieter zuständig.

§6 Ausfall eines Gerätes
Fällt ein Gerät infolge eines Defekts aus und ist dieser Defekt vom Mieter bzw. dritten Personen nicht verschuldet, so wird die Miete dieses Gerätes ab dem Zeitpunkt der Störung bis Wiederinbetriebnahme nicht berechnet. Das betreffende Gerät wird nach meiner Wahl umgehend repariert oder ein Austauschgerät zur Verfügung gestellt. Es steht mir auch frei, das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt zu beenden.

§7 Gesundheitsschäden
Im Zusammenhang mit der Mietsache wird für entstandene Gesundheitsschäden nicht gehaftet. Der Mieter hat für die Sicherheit insbesondere von Stativen und geflogenen Lasten Sorge zu tragen und die hierfür notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Meppen.

§9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

sitemap